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V0431-24 ·14. März 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Anwendung der steuerlichen Neutralität bei der Einbringung von Anteilen gemäß Art. 87 LIS möglich

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Einbringung ihrer Anteile an einem Unternehmen in eine neue Gesellschaft unter das Sonderregime der steuerlichen Neutralität fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dieses Regime angewendet wird, wenn die Voraussetzungen hinsichtlich des Wohnsitzes, der Mindestbeteiligung und der Haltedauer erfüllt sind, sofern die Transaktion nicht der Steuerhinterziehung oder Steuervermeidung dient.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendbarkeit steuerlicher Erleichterungen bei Unternehmensumstrukturierungen, sofern die materiellen Voraussetzungen des Einkommensteuergesetzes (LIS) erfüllt sind und keine Missbräuchlichkeit vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-03-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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