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V0349-23 ·20. Februar 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Bauliche Verbesserungen oder Erweiterungen können zum Anschaffungswert der verkauften Immobilie hinzugerechnet werden

Der Anfragende erkundigt sich, ob bauliche Verbesserungen an seiner ehemaligen Immobilie den Anschaffungswert erhöhen können und ob ein Fertighaus im Rahmen der Reinvestitionsbefreiung als Hauptwohnsitz gelten kann. Die DGT stellt klar, dass Verbesserungen oder Erweiterungen den Anschaffungswert erhöhen, Reparaturen hingegen nicht. Ein Fertighaus kann als Hauptwohnsitz gelten, sofern die Anforderungen an die Bewohnbarkeit und den tatsächlichen Wohnsitz erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Investitionen in Immobilien und die Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung bei der Veräußerung des Hauptwohnsitzes.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-02-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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