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V0307-21 ·19. Februar 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die Steuerbefreiung für den selbstgenutzten Wohnsitz gilt nicht für den anteiligen Gewinn aus dem vermieteten Bereich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, wie die Vermietung eines Zimmers in der eigenen Wohnung zu deklarieren ist und ob er aufgrund seines Alters von über 65 Jahren die Steuerbefreiung bei der Veräußerung des selbstgenutzten Wohnsitzes in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass diese Einkünfte als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu behandeln sind und die Befreiung nur für den privat genutzten Teil der Wohnung gilt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass bei einer Teilvermietung der Wohnimmobilie die steuerliche Befreiung für den selbstgenutzten Wohnsitz nur anteilig auf den nicht vermieteten Teil anwendbar ist, während die Mieteinnahmen voll steuerpflichtig bleiben.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-02-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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