Zum Inhalt springen
V0306-14 ·10. Februar 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Betriebsstätte in Spanien für britische LLP bei rein unterstützenden oder Marketingtätigkeiten

Eine britische Limited Liability Partnership (LLP) mit einer Niederlassung in Spanien für Marketing- und Vertriebsaufgaben klärte die Frage nach einer Betriebsstätte im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) und der Umsatzsteuer (IVA). Die spanische Steuerbehörde (DGT) entschied, dass keine Betriebsstätte für die Gesellschafter vorliegt, sofern die Tätigkeiten vorbereitender oder unterstützender Natur sind und keine Vertretungsmacht zur Abgabe von Erklärungen besteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass rein unterstützende Tätigkeiten ohne Abschlussvollmacht keine Betriebsstätte begründen, was die steuerliche Rechtssicherheit für ausländische Unternehmen mit Marketingbüros in Spanien erhöht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-02-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt