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V0299-21 ·19. Februar 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung des Sonderregimes für Spaltungen bei fehlender Geschäftsbereichsbildung

Ein Beratungsunternehmen erkundigte sich, ob die Abspaltung seiner Immobilien- und Finanzvermögenswerte unter das Sonderregime der Teilspaltung fallen könne. Die DGT entschied, dass dies nicht möglich ist, da diese Vermögenswerte keine eigenständige wirtschaftliche Einheit oder einen Geschäftsbereich bilden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Anwendung des Sonderregimes für Spaltungen ein, da die Abspaltung von Vermögenswerten zwingend die Bildung eines eigenständigen Geschäftsbereichs voraussetzt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-02-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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