Zum Inhalt springen
V0277-25 ·13. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einbringung von Immobilien unterliegt der steuerlichen Neutralität nur bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob sie Immobilien unter dem Regime der steuerlichen Neutralität des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) in eine Gesellschaft einbringen kann. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da die Vermietungstätigkeit nicht als wirtschaftliche Tätigkeit gilt, da das Erfordernis der ausschließlichen beruflichen Tätigkeit nicht erfüllt ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Anwendung der steuerlichen Neutralität bei Sacheinlagen ein, wenn die damit verbundene Tätigkeit (z. B. Vermietung) nicht die strengen Kriterien einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfüllt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt