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V0270-15 ·23. Januar 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Auslandsbetriebsstätten: Abzugsfähigkeit von Aufwendungen ohne Vorliegen einer Betriebsstätte

Eine spanische Gesellschaft erkundigte sich, ob die Aufwendungen ihrer Betriebsstätte in Frankreich abzugsfähig sind, da diese lediglich vorbereitende oder nebensächliche Tätigkeiten ausübt. Die DGT stellte fest, dass mangels Vorliegens einer Betriebsstätte im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Spanien und Frankreich das Verbot des Abzugs negativer Einkünfte nicht anwendbar ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen können Aufwendungen für Auslandsniederlassungen steuerlich geltend machen, sofern diese die Kriterien einer Betriebsstätte gemäß dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen nicht erfüllen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-01-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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