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V0257-20 ·4. Februar 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Voraussetzungen für die Anwendung der Steuerbefreiung bei Auslandsarbeit

Ein Arbeitnehmer, der für Beratungs- und Schulungszwecke bei Handelsvertretern im Ausland tätig ist, fragt nach der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung gemäß Art. 7 Buchst. p) LIRPF. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung möglich ist, wenn die Arbeiten tatsächlich außerhalb Spaniens für eine nicht ansässige Einheit in Ländern mit vergleichbarer Besteuerung, die keine Steueroasen sind, ausgeführt werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Bedingungen für die Steuerbefreiung von Arbeitseinkommen bei Auslandstätigkeiten und betont die Notwendigkeit der tatsächlichen Ausführung außerhalb Spaniens sowie die steuerliche Gleichwertigkeit des Tätigkeitslandes.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-02-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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