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V0232-14 ·31. Januar 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Besteuerung von in Venezuela ansässigen Geschäftsführern hängt von der Art der Vergütung ab

Eine spanische Gesellschaft erkundigt sich nach der Besteuerung ihrer in Venezuela ansässigen Geschäftsführer, der Frage, ob diese als Arbeitnehmer oder Selbstständige gelten können, und der steuerlichen Behandlung ihrer Zahlungen. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefugnis davon abhängt, ob die Zahlungen für die Funktion als Geschäftsführer, für eine abhängige Beschäftigung oder für selbstständige professionelle Dienstleistungen geleistet werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung von Vergütungen an im Ausland ansässige Geschäftsführer richtet sich nach der rechtlichen Natur der Tätigkeit (Geschäftsführung, abhängige Beschäftigung oder freiberufliche Tätigkeit) und den entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-01-31pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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