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V0221-21 ·10. Februar 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Nichtansässige Miteigentümer von Gemeinschaftsvermögen müssen IRNR nicht erklären, wenn die Gemeinschaft die Vorauszahlung leistet

Ein in Äquatorialguinea ansässiger Spanier mit einer Beteiligung von 25 % an einer Gemeinschaft von Gütern (comunidad de bienes), die Gewerbeimmobilien vermietet, erkundigt sich nach seinen steuerlichen Pflichten. Die DGT stellt klar, dass es sich nicht um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt und die Gemeinschaft daher eine Steuer-Vorauszahlung (ingreso a cuenta) leisten muss, was den Miteigentümer von der Abgabe einer Steuererklärung befreit.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von nichtansässigen Miteigentümern bei der Vermietung von Immobilien durch eine Gemeinschaft von Gütern und reduziert den administrativen Aufwand für Einzelpersonen durch die Verrechnung direkt durch die Gemeinschaft.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-02-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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