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V0214-25 ·21. Februar 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die Vergütung nach der Sonderregelung der MwSt. für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei wird nicht auf die Grenze der objektiven Schätzung angerechnet

Es wird angefragt, ob die Vergütung nach der Sonderregelung der MwSt. für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei einzubeziehen ist, um die Umsatzgrenze der Methode der objektiven Schätzung für 2025 zu bestimmen. Die DGT antwortet, dass diese Vergütung bei dieser Berechnung nicht zu den Umsätzen gezählt wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-02-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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