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V0181-21 ·4. Februar 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Nichtansässige Arbeitnehmer, die im Ausland tätig sind, unterliegen in Spanien keiner Quellensteuer

Eine spanische Arbeitnehmerin mit einem in Spanien geschlossenen Vertrag für eine Tätigkeit in der Schweiz bei gleichzeitigem Wohnsitz in Frankreich erkundigt sich nach der anzuwendenden Quellensteuer. Die DGT stellt klar: Bei Verlust des steuerlichen Wohnsitzes in Spanien kann das Unternehmen über ein spezifisches Verfahren die Quellensteuer für Nichtansässige (IRNR) anwenden; wird die Arbeit jedoch tatsächlich im Ausland ausgeübt, unterliegen diese Einkünfte nicht der spanischen IRNR.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Klarstellung der steuerlichen Behandlung für grenzüberschreitende Erwerbstätigkeiten und die Abgrenzung zwischen IRNR-Pflicht und Steuerbefreiung bei Auslandsarbeit.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-02-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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