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V0152-21 ·2. Februar 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Reverse Merger: Steueraufschub unter dem Sonderregime für Körperschaftsteuer möglich bei wirtschaftlicher Begründung

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob eine Reverse Merger zwischen der Gesellschaft A (übernehmend) und der Gesellschaft B (übernommener) das Steueraufschubverfahren anwenden kann. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion unter das Sonderregime fallen kann, sofern sie den handelsrechtlichen Vorschriften sowie Artikel 76.1.a) des LIS entspricht und auf gültigen wirtschaftlichen Gründen basiert, statt lediglich der Erlangung eines Steuervorteils zu dienen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass Reverse Mergers steuerlich begünstigt werden können, sofern die wirtschaftliche Substanz gegenüber der rein steuerlichen Optimierung überwiegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-02-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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