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V0109-19 ·17. Januar 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine IAE-Pflicht bei Auslandsaktivität und Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei der MwSt.

Ein in Brüssel ansässiger Berater erkundigt sich nach der Anmeldung zur Gewerbesteuer (IAE) und der Besteuerung seiner Dienstleistungen für ein spanisches Unternehmen. Die DGT stellt fest, dass bei Dienstleistungen aus Belgien keine IAE-Pflicht besteht, das Reverse-Charge-Verfahren bei der MwSt. Anwendung findet und der Berater aufgrund seines Status als Ehegatte einer Diplomatin der Einkommensteuer (IRPF) unterliegen könnte.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Dienstleistungen aus dem Ausland, insbesondere die Befreiung von der Gewerbesteuer (IAE) bei Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens sowie die Auswirkungen des Familienstandes bei Diplomaten auf die Steuerpflicht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-01-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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