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V0097-14 ·20. Januar 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abzug deutscher Dividendensteuer in Spanien unter Beachtung des Doppelbesteuerungsabkommens möglich

Ein Aktionär eines deutschen Unternehmens erkundigt sich nach der Rückerstattung von Quellensteuern, die sowohl im Ursprungs- als auch im Tätigkeitsstaat auf seine Dividenden erhoben wurden. Die DGT stellt klar, dass die in Deutschland gezahlte Steuer in Spanien gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen und dem Einkommensteuergesetz (LIRPF) angerechnet werden kann. Zudem besteht die Möglichkeit, bei den deutschen Behörden die Rückerstattung übermäßig einbehaltener Steuern zu beantragen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit für Anleger bei grenzüberschreitenden Kapitalerträgen und bestätigt die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-01-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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