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V0095-16 ·14. Januar 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Pflicht zur 3-prozentigen Quellensteuer bei nicht ansässigen Verkäufern mit Betriebsstätte

Es wurde angefragt, ob ein Immobilienerwerber die im Rahmen der Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) vorgesehene Quellensteuer von 3 % einbehalten muss, wenn der Verkäufer nicht ansässig ist. Die DGT stellt klar, dass dieser Abzug nur dann Anwendung findet, wenn der Nichtansässige ohne eine Betriebsstätte handelt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Anwendbarkeit der Quellensteuer bei Immobilienverkäufen durch Nichtansässige und stellt klar, dass das Vorliegen einer Betriebsstätte die Steuerpflicht für den Erwerber verändert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-01-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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