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V0083-19 ·14. Januar 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Korrektur der Modelle 111 erforderlich, wenn Arbeitnehmer das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer nachweisen

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die von Januar bis März vorgenommenen Einkommensteuerabzüge (IRPF) korrigiert werden müssen, nachdem ein Arbeitnehmer die Wahl des Sonderregimes für entsandte Arbeitnehmer mitgeteilt hat. Die DGT stellt klar, dass eine Korrektur dieser Modelle nicht erforderlich ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen müssen bei der Wahl des Sonderregimes durch Arbeitnehmer keine rückwirkenden Anpassungen der bereits eingereichten Steuererklärungen (Modell 111) vornehmen, sofern die entsprechende Wahl ordnungsgemäß nachgewiesen wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-01-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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