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V0077-26 ·20. Januar 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung bei Reinvestition, wenn die Immobilie nicht zwei Jahre vor dem Verkauf der Hauptwohnsitz war

Die Anfragende möchte wissen, ob ihre Immobilie für die Steuerbefreiung bei Reinvestition als Hauptwohnsitz gilt, nachdem sie diese 2004 verlassen hat, um ihre Mutter zu pflegen. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung nicht angewendet werden kann, da die Immobilie weder zum Zeitpunkt der Veräußerung noch in den zwei vorangegangenen Jahren der Hauptwohnsitz war.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiung bei der Reinvestition von Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf der selbstgenutzten Immobilie ein, da die Bedingung der kontinuierlichen Nutzung als Hauptwohnsitz im Zeitraum von zwei Jahren vor dem Verkauf zwingend erfüllt sein muss.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-01-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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