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V0031-15 ·9. Januar 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gründe für eine Verschmelzung durch Übernahme einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft können wirtschaftlich begründet sein

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob eine Verschmelzung durch Übernahme einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft unter das Sonderregime des TRLIS fallen kann und ob die Gründe dafür wirtschaftlich schlüssig sind. Die DGT antwortet, dass die Transaktion dieses Regime anwenden kann, sofern sie die handelsrechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt und die Gründe auf einer Rationalisierung oder Umstrukturierung beruhen und nicht rein steuerlicher Natur sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass wirtschaftliche Rationalisierungsmaßnahmen den Vorrang vor rein steuerlichen Erwägungen haben müssen, um die steuerlichen Vorteile der Verschmelzung in Anspruch nehmen zu können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-01-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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