Die Generaldirektion für die Effizienz des öffentlichen Justizdienstes schreibt die Eignungsprüfungen aus, die EU- und EWR-Staatsangehörige benötigen, um den Beruf des Rechtsanwalts in Spanien ausüben zu dürfen (Art. 1). Diese Maßnahme dient dem Nachweis der Kenntnisse des geltenden spanischen Rechts gemäß dem Königlichen Erlass 581/2017 (Art. 22.3). Bewerber, die als geeignet eingestuft werden, müssen zusätzliche Anforderungen innerhalb einer Frist von 15 Werktagen nachweisen (Art. 10).
Gilt für dieses Profil
art. Primero
Für Rechtsanwälte aus der EU und dem EWR legt die Resolution den Weg für die Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen in Spanien fest, wobei die Berufsausübung an das Bestehen der Prüfung und den anschließenden Nachweis weiterer Anforderungen gebunden ist (Art. 22.3 RD 581/2017 und Art. 10). Erfolgreiche Bewerber tragen die Last, offizielle Dokumente innerhalb einer strikten Frist von 15 Werktagen ins Spanische übersetzen zu lassen, um die Gültigkeit der Prüfung nicht zu gefährden (Art. 10).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Acreditar cumplimiento de requisitos mediante documentación pertinente si se resulta apto | art. Décimo | 15 días hábiles |
| Acompañar documentos de autoridad extranjera con traducción oficial al castellano | art. Décimo |
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