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BOE-A-2026-9784 ·5. Mai 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Steuerrecht

EU- und EWR-Bürger: Ausschreibung der Eignungsprüfungen für die Rechtsanwaltschaft in Spanien

Die Generaldirektion für die Effizienz des öffentlichen Justizdienstes schreibt die Eignungsprüfungen aus, die EU- und EWR-Staatsangehörige benötigen, um den Beruf des Rechtsanwalts in Spanien ausüben zu dürfen (Art. 1). Diese Maßnahme dient dem Nachweis der Kenntnisse des geltenden spanischen Rechts gemäß dem Königlichen Erlass 581/2017 (Art. 22.3). Bewerber, die als geeignet eingestuft werden, müssen zusätzliche Anforderungen innerhalb einer Frist von 15 Werktagen nachweisen (Art. 10).

In 2 Punkten

  1. Die als geeignet eingestuften Bewerber müssen Anforderungen innerhalb einer Frist von 15 Werktagen nachweisen (Art. 10). (art. Décimo)
  2. Dokumente ausländischer Behörden erfordern eine offizielle Übersetzung ins Spanische (Art. 10). (art. Décimo)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Ciudadanos de la Unión Europea
  • Ciudadanos de Estados parte en el Acuerdo sobre el Espacio Económico Europeo
  • Que deseen ejercer la profesión de Abogado en España

art. Primero

Wie es Betroffene betrifft

Für Rechtsanwälte aus der EU und dem EWR legt die Resolution den Weg für die Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen in Spanien fest, wobei die Berufsausübung an das Bestehen der Prüfung und den anschließenden Nachweis weiterer Anforderungen gebunden ist (Art. 22.3 RD 581/2017 und Art. 10). Erfolgreiche Bewerber tragen die Last, offizielle Dokumente innerhalb einer strikten Frist von 15 Werktagen ins Spanische übersetzen zu lassen, um die Gültigkeit der Prüfung nicht zu gefährden (Art. 10).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Acreditar cumplimiento de requisitos mediante documentación pertinente si se resulta apto art. Décimo 15 días hábiles
Acompañar documentos de autoridad extranjera con traducción oficial al castellano art. Décimo

Zeitlinie

2026-05-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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