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BOE-A-2026-9503 ·1. Mai 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Santa Bárbara Sistemas: IX Tarifentarifvertrag gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027

Der IX Tarifentarifvertrag der Santa Bárbara Sistemas, SA wurde durch Beschluss vom 20. April 2026 registriert und veröffentlicht. Er findet Anwendung vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 gemäß den Bestimmungen der Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015. Der Tarifvertrag gehört zum Rüstungssektor und unterliegt der Verlängerbarkeit.

In 3 Punkten

  1. Anwendung ab dem 1. Januar 2025 (art. 90.2 y 3 RDL 2/2015)
  2. Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2027 (art. 90.2 y 3 RDL 2/2015)
  3. Tarifvertrag gehört zum Rüstungssektor (análisis)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Gilt für dieses Profil

  • Empresa Santa Bárbara Sistemas, SA
  • Sector industria del armamento

análisis

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Die Arbeitnehmer der Santa Bárbara Sistemas, SA unterliegen ab dem 1. Januar 2025 den Bedingungen des neuen Tarifvertrags. Unternehmen des Rüstungssektors, die dem Tarifvertrag unterliegen, müssen deren Entgelt- und Arbeitsbedingungen ab diesem Datum anwenden. Die Laufzeit erstreckt sich bis 2027, mit der Möglichkeit der Verlängerung (Art. 90.2 und 3 RDL 2/2015).

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-05-01pubVeröffentlichung im BOE
2025-01-01vigorInkrafttreten (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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