Es werden die vom Ministerium für Bildung, Berufsbildung und Sport unterzeichneten Vereinbarungen veröffentlicht, die Praktika für Studierende der Escuela de Arte Miguel Marmolejo in Melilla bei verschiedenen Unternehmen und Organisationen ermöglichen (Art. 48.8 Gesetz 40/2015). Diese Vereinbarungen regeln die praktische Ausbildung in Betriebsstätten für Ausbildungsgänge der Bildenden Künste und des Designs (Art. 51.2 LO 2/2006). Die Entscheidung enthält eine Liste von 10 kooperierenden Stellen, darunter Verbände und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
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Resolución de 21 de abril de 2026
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art. 51.2 Ley Orgánica 2/2006
Für die aufgeführten kooperierenden Unternehmen und Organisationen legt die Vereinbarung Verpflichtungen zur Aufsicht, zur Einhaltung des Ausbildungsplans und zur Gewährleistung der Arbeitsschutzprävention fest (elfte Klausel). Die Stellen übernehmen die Verantwortung dafür, den Zugang für Tutoren der Bildungseinrichtung zu ermöglichen und die Datenschutzvorschriften einzuhalten. Das Ministerium übernimmt die Kostenübernahme für nicht ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge mit Höchstbeträgen von 3.500 Euro für Melilla und 500 Euro für Ceuta (zehnte Klausel).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Cumplir con la programación de actividades formativas y la supervisión del progreso del alumno | cláusula undécima b y c | |
| Informar a la representación legal de los trabajadores sobre la incorporación de alumnos en formación | cláusula undécima g |
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