Es werden die vom Ministerium für Bildung, Berufsbildung und Sport unterzeichneten Vereinbarungen veröffentlicht, die Praktika für Studierende der Escuela de Arte Miguel Marmolejo in Melilla bei verschiedenen Unternehmen und Organisationen ermöglichen (Art. 48.8 Gesetz 40/2015). Diese Vereinbarungen regeln die in den Ausbildungsgängen für Bildende Kunst und Design vorgeschriebene praktische Ausbildungsphase (Art. 51.2 LO 2/2006). Die Entscheidung führt die kooperierenden Stellen sowie die Überwachungs- und Sicherheitsverpflichtungen auf, die sowohl vom Unternehmen als auch vom Studierenden einzuhalten sind.
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Resolución de 21 de abril de 2026
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cláusula duodécima
Für die aufgeführten Unternehmen und Organisationen legt die Vereinbarung Verpflichtungen zur Aufsicht, zur Einhaltung des Ausbildungsplans sowie zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fest (Klausel elf). Die teilnehmenden Studierenden sind verpflichtet, die Arbeitszeiten, die internen Vorschriften und die Maßnahmen zur Risikoprävention der aufnehmenden Stelle einzuhalten (Klausel zwölf). Die Verwaltung stellt die Abdeckung der für den Erwerb von Berufsabschlüssen erforderlichen Praxisphase sicher.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Garantizar el acceso al tutor del centro docente para revisiones y supervisión | cláusula undécima a) | |
| Cumplir con los requisitos de prevención de riesgos laborales y proporcionar equipos de protección | cláusula undécima d) | |
| Informar a la representación legal de los trabajadores sobre las incorporaciones y puestos de formación | cláusula undécima g) |
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