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Das Foralgesetz 4/2026 ändert Artikel 338 des Foralgesetzes 6/1990 und legt eine Frist von 30 Tagen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (recursos de alzada) vor dem Gerichtshof von Navarra fest. Diese Frist beginnt mit der Zustellung des Urteils. Die Regelung steht im Einklang mit dem Organischen Gesetz 13/1982 über die Organisation der Verwaltung (Art. 338).
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Bürger und Kommunalverwaltungen, die ein verwaltungsrechtliches Urteil in Navarra erhalten haben, müssen Rechtsbehelfe innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung einlegen. Die Frist ist strikt und kann nicht verlängert werden. Der Gerichtshof von Navarra ist das einzige zuständige Organ für diese Rechtsmittel (Art. 338).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Presentar recurso de alzada ante el Tribunal de Justicia de Navarra dentro de los 30 días siguientes a la notificación del fallo | art. 338 | 30 días desde la notificación |
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