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Das Foralgesetz 3/2026 hebt die Übergangsbestimmung 1 des Foralgesetzes 7/2018 auf, welche einen Übergangszeitraum für die Anwendung bestimmter Normen vorsah. Diese Änderung verpflichtet die navarresischen Verwaltungen, die genannte Bestimmung innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten zu streichen (Art. 2). Die Änderung wirkt sich unmittelbar auf die Anwendungsstruktur der Büro für Best Practices und Korruptionsprävention aus.
Die Verwaltungen der Autonomen Gemeinschaft Navarra müssen die Übergangsbestimmung 1 des Foralgesetzes 7/2018 innerhalb von 30 Tagen aufheben (Art. 2). Dies erfordert eine Anpassung der internen Arbeitsweise des Büros für Best Practices und Korruptionsprävention. Die Frist ist nicht verlängerbar und wird durch andere Faktoren nicht modifiziert. Die Änderung beseitigt eine Übergangsmaßnahme, die Unklarheiten bei der Anwendung der Antikorruptionsvorschriften hätte verursachen können.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Suprimir la disposición transitoria 1 de la Ley Foral 7/2018 | art. 2 | 30 días desde la entrada en vigor |
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