Zum Inhalt springen
BOE-A-2026-9045 ·25. April 2026 ·Ley Hohe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Navarrese Behörden: 30 Tage Frist zur Aufhebung der Übergangsbestimmung 1 des Foralgesetzes 7/2018

Das Foralgesetz 3/2026 hebt die Übergangsbestimmung 1 des Foralgesetzes 7/2018 auf, welche einen Übergangszeitraum für die Anwendung bestimmter Normen vorsah. Diese Änderung verpflichtet die navarresischen Verwaltungen, die genannte Bestimmung innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten zu streichen (Art. 2). Die Änderung wirkt sich unmittelbar auf die Anwendungsstruktur der Büro für Best Practices und Korruptionsprävention aus.

In 1 Punkt

  1. Navarresische Verwaltungen müssen die Übergangsbestimmung 1 des Foralgesetzes 7/2018 aufheben (art. 2)

Wie es Betroffene betrifft

Die Verwaltungen der Autonomen Gemeinschaft Navarra müssen die Übergangsbestimmung 1 des Foralgesetzes 7/2018 innerhalb von 30 Tagen aufheben (Art. 2). Dies erfordert eine Anpassung der internen Arbeitsweise des Büros für Best Practices und Korruptionsprävention. Die Frist ist nicht verlängerbar und wird durch andere Faktoren nicht modifiziert. Die Änderung beseitigt eine Übergangsmaßnahme, die Unklarheiten bei der Anwendung der Antikorruptionsvorschriften hätte verursachen können.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Suprimir la disposición transitoria 1 de la Ley Foral 7/2018 art. 2 30 días desde la entrada en vigor

Zeitlinie

2026-04-25pubVeröffentlichung im BOE
2026-05-01vigorInkrafttreten (art. 49.1.a) de la Ley Orgánica 13/1982, de 10 de agosto)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Verwaltungsrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Verwaltungsrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt