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BOE-A-2026-8570 ·18. April 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Fahrschulen: XXIV Nationaler Tarifvertrag gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026

Der XXIV Nationale Tarifvertrag für Fahrschulen tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026 gemäß Artikel 90.2 und 3 des Real Decreto Legislativo 2/2015. Dieser Zeitraum ist verlängerbar. Die Regelung legt die Arbeitsbedingungen in Fahrschulen fest und ersetzt den vorangegangenen, im März 2022 veröffentlichten Tarifvertrag.

In 2 Punkten

  1. Der XXIV Nationale Tarifvertrag für Fahrschulen gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026 (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
  2. Der Anwendungszeitraum ist verlängerbar (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas dedicadas a la formación de conductores
  • Con independencia del tamaño

art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos que operen autoescuelas o tengan personal de formación

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con actividad en formación de conductores

art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Wie es Betroffene betrifft

Fahrschulen müssen ihre Arbeitsbedingungen an die neuen Bestimmungen des XXIV Tarifvertrags anpassen, insbesondere in Bezug auf Arbeitszeit, Entlohnung und Arbeitnehmerrechte. Die Beschäftigten in Fahrschulen erhalten einen verbesserten Arbeitsschutz und mehr Klarheit über ihre Bedingungen. Berater und Gewerkschaftsvertreter müssen ihre Berichte und Vereinbarungen aktualisieren. Die Regionalverwaltungen müssen die Anwendung des Tarifvertrags in ihren Registern überprüfen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Ajustar condiciones laborales a las del XXIV Convenio Colectivo Nacional art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Zeitlinie

2026-04-18pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-19vigorInkrafttreten (fecha_vigencia (indice oficial del BOE))
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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