Der Königliche Erlass 263/2026 hebt den Königlichen Erlass 1406/1986 über das CDTI auf und legt eine neue Satzung zur Regelung seiner Funktionsweise fest. Die Aufhebung erfolgt auf Grundlage von Art. 93 Abs. 2 des Gesetzes 40/2015 und erfolgt im Rahmen der aktuellen Verwaltungsorganisation (Art. 2). Die Änderung stellt eine normative Aktualisierung des CDTI-Regimes dar, ohne den unmittelbaren Anwendungsbereich für Unternehmen oder Institutionen zu verändern.
Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.
Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.
Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.
Die für Innovation und Technologie zuständigen Behörden müssen ihre internen Verfahren gemäß der neuen Satzung aktualisieren. Das CDTI beeinflusst die Rechte oder Pflichten von Unternehmen oder Privatpersonen nicht direkt, kann jedoch die Art des Zugangs zu Fördermitteln oder Innovationsprogrammen verändern. Die Änderung ist von interner administrativer Natur und hat keine direkten Auswirkungen auf den Wirtschaftssektor.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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