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BOE-A-2026-7448 ·2. April 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Forschungsprojekte in Quanten-Pilotlinien: 30 Tage Frist für Förderanträge

Der Königliche Erlass 270/2026 regelt die direkte Gewährung von Fördermitteln für ausgewählte Projekte im Programm „UNICO Chips JU-Quanten-Pilotlinien“. Die Anträge müssen innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Veröffentlichung des Erlasses eingereicht werden (Art. 3). Das Regelwerk gilt ausschließlich für Projekte, die im Rahmen internationaler Ausschreibungen der Chips Joint Undertaking (Chips JU) ausgewählt wurden.

In 2 Punkten

  1. Förderanträge für Projekte in Quanten-Pilotlinien (art. 3)
  2. 30-Tage-Frist für die Antragstellung (art. 3)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Participación en convocatorias internacionales de Chips JU
  • Proyectos de investigación en líneas piloto cuánticas

art. 3

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Gilt für dieses Profil

  • Participación en convocatorias internacionales de Chips JU
  • Proyectos de investigación en líneas piloto cuánticas

art. 3

Wie es Betroffene betrifft

Technologiezentren und Forschungsorganisationen, die an internationalen Chips-JU-Ausschreibungen teilnehmen, müssen Förderanträge innerhalb von 30 Tagen einreichen (Art. 3). Der Zugang zu direkten Fördermitteln ist auf ausgewählte Projekte beschränkt; er gilt nicht für Initiativen, die nicht Teil des Programms sind. Die Gewährung wird durch europäische Behörden verwaltet, wobei die internen Bewertungsverfahren unverändert bleiben.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar solicitud de ayuda en plazo de 30 días desde publicación art. 3 30 días desde publicación

Zeitlinie

2026-04-02pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-02vigorInkrafttreten (art. 3)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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