Der Königliche Erlass 270/2026 regelt die direkte Gewährung von Fördermitteln für ausgewählte Projekte im Programm „UNICO Chips JU-Quanten-Pilotlinien“. Die Anträge müssen innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Veröffentlichung des Erlasses eingereicht werden (Art. 3). Das Regelwerk gilt ausschließlich für Projekte, die im Rahmen internationaler Ausschreibungen der Chips Joint Undertaking (Chips JU) ausgewählt wurden.
Gilt für dieses Profil
art. 3
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Gilt für dieses Profil
art. 3
Technologiezentren und Forschungsorganisationen, die an internationalen Chips-JU-Ausschreibungen teilnehmen, müssen Förderanträge innerhalb von 30 Tagen einreichen (Art. 3). Der Zugang zu direkten Fördermitteln ist auf ausgewählte Projekte beschränkt; er gilt nicht für Initiativen, die nicht Teil des Programms sind. Die Gewährung wird durch europäische Behörden verwaltet, wobei die internen Bewertungsverfahren unverändert bleiben.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Presentar solicitud de ayuda en plazo de 30 días desde publicación | art. 3 | 30 días desde publicación |
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