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BOE-A-2026-7416 ·1. April 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

María Victoria Rivero Cortés: 2 Jahre Bewährung gegen Geldstrafe von 3 Euro/Tag

Die Freiheitsstrafe von María Victoria Rivero Cortés wird in eine Geldstrafe von 3 Euro pro Tag umgewandelt, unter der Auflage, zwei Jahre ab Veröffentlichung des RD keinen vorsätzlichen Straftatbestand zu begehen. Die Umwandlung erfolgt aus Gründen der Gerechtigkeit und Billigkeit gemäß dem Verfahren nach Art. 2.3 des Strafgesetzbuches und auf Beschluss des Ministerrats (31.03.2026).

In 2 Punkten

  1. Umwandlung der Strafe in eine Geldstrafe von 3 Euro/Tag (art. 2.3)
  2. Auflage, 2 Jahre lang keinen vorsätzlichen Straftatbestand zu begehen (art. 2.3)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Gilt für dieses Profil

  • Persona condenada por robo con violencia y lesiones

art. 2.3

Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Betroffen ist eine Person, die wegen Raub unter Anwendung von Gewalt und Körperverletzung verurteilt wurde. Die Maßnahme betrifft ausschließlich ihren Einzelfall ohne Auswirkungen auf Unternehmen, Arbeitnehmer oder Wirtschaftssektoren. Es ergeben sich keine Änderungen im Steuerregime oder bei der steuerlichen Behandlung. Die Bewährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Veröffentlichung des RD (Art. 2.3).

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-04-01pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-01vigorInkrafttreten (art. 1)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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