Die Freiheitsstrafe von María Victoria Rivero Cortés wird in eine Geldstrafe von 3 Euro pro Tag umgewandelt, unter der Auflage, zwei Jahre ab Veröffentlichung des RD keinen vorsätzlichen Straftatbestand zu begehen. Die Umwandlung erfolgt aus Gründen der Gerechtigkeit und Billigkeit gemäß dem Verfahren nach Art. 2.3 des Strafgesetzbuches und auf Beschluss des Ministerrats (31.03.2026).
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Gilt für dieses Profil
art. 2.3
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Betroffen ist eine Person, die wegen Raub unter Anwendung von Gewalt und Körperverletzung verurteilt wurde. Die Maßnahme betrifft ausschließlich ihren Einzelfall ohne Auswirkungen auf Unternehmen, Arbeitnehmer oder Wirtschaftssektoren. Es ergeben sich keine Änderungen im Steuerregime oder bei der steuerlichen Behandlung. Die Bewährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Veröffentlichung des RD (Art. 2.3).
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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