Durch das Königliche Erlass 292/2026 wird Olga Pérez Ruiz begnadigt, die aufgrund eines Urteils aus dem Jahr 2021 wegen Nötigung und Straftaten gegen die Rechtspflege verurteilt wurde. Die Begnadigung erfolgt unter der Auflage, innerhalb von vier Jahren ab Veröffentlichung des Erlasses keine vorsätzlichen Straftaten zu begehen (Art. 1). Die Frist beginnt mit dem Datum der Veröffentlichung im BOE (31.03.2026).
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Die Begnadigung betrifft ausschließlich die verurteilte Person Olga Pérez Ruiz. Sie hat keine Auswirkungen auf Unternehmen, Arbeitnehmer, Behörden oder andere Bürger. Die Wirkung besteht in der Befreiung von der ausstehenden Freiheitsstrafe, unter der Bedingung der Nicht-Wiederholung vorsätzlicher Straftaten innerhalb von vier Jahren (Art. 1). Es ergeben sich keine Änderungen im Steuerrecht oder im Rahmen der Mehrwertsteuer.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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