Daniela Castaño Agudelo wird wegen Betrugs, der im Jahr 2023 verurteilt wurde, begnadigt. Die Freiheitsstrafe wird unter der Auflage ausgesetzt, innerhalb von drei Jahren ab Veröffentlichung des Königlichen Erlasses keine vorsätzliche Straftat zu begehen (Art. 1). Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung im BOE (24. März 2026).
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Die Begnadigung betrifft ausschließlich die verurteilte Person Daniela Castaño Agudelo. Sie hat keine Auswirkungen auf Unternehmen, Arbeitnehmer, Behörden oder andere Rechtssubjekte. Es ergeben sich keine Änderungen im allgemeinen Steuer- oder Strafrecht. Die dreijährige Frist zur Vermeidung vorsätzlicher Straftaten beginnt mit der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses (Art. 1).
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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