Die Änderungsvereinbarung zum Tarifvertrag der Compañía de Distribución Integral Logista, SAU, sieht die Aufnahme der Anhänge 4 und 5 zum am 14. September 2022 veröffentlichten Tarifvertrag vor. Die Änderung wird gemäß Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie des Königlichen Erlasses 713/2010 durch Beschluss vom 6. März 2026 registriert und veröffentlicht. Die Frist für die Aufnahme in das Register beträgt drei Monate ab der Veröffentlichung (Art. 90.2).
Gilt für dieses Profil
art. 90.2
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Gilt für dieses Profil
art. 90.2
Für die Unternehmen der Compañía de Distribución Integral Logista, SAU, besteht die Verpflichtung, die Anhänge 4 und 5 des Tarifvertrags innerhalb von drei Monaten in ihr Arbeitsregister aufzunehmen. Die Änderung betrifft unmittelbar die Arbeitnehmer sowie die in diesen Anhängen festgelegten Arbeitsbedingungen. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf Unternehmen anderer Branchen oder auf Arbeitnehmer, die nicht mit diesem Unternehmen verbunden sind.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Incorporar anexos 4 y 5 del convenio colectivo en el registro laboral | art. 90.2 | 3 meses desde la publicación |
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