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BOE-A-2026-6384 ·18. März 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Logistikunternehmen Compañía de Distribución Integral Logista: 3 Monate Frist zur Aufnahme der Anhänge 4 und 5 des Tarifvertrags

Die Änderungsvereinbarung zum Tarifvertrag der Compañía de Distribución Integral Logista, SAU, sieht die Aufnahme der Anhänge 4 und 5 zum am 14. September 2022 veröffentlichten Tarifvertrag vor. Die Änderung wird gemäß Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie des Königlichen Erlasses 713/2010 durch Beschluss vom 6. März 2026 registriert und veröffentlicht. Die Frist für die Aufnahme in das Register beträgt drei Monate ab der Veröffentlichung (Art. 90.2).

In 2 Punkten

  1. Verpflichtende Aufnahme der Anhänge 4 und 5 des Tarifvertrags (art. 90.2)
  2. Dreimonatige Frist für die Registrierung ab der Veröffentlichung (art. 90.2)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Sólo si la empresa pertenece a Compañía de Distribución Integral Logista, SAU

art. 90.2

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Gilt für dieses Profil

  • Sólo si la empresa pertenece a Compañía de Distribución Integral Logista, SAU

art. 90.2

Wie es Betroffene betrifft

Für die Unternehmen der Compañía de Distribución Integral Logista, SAU, besteht die Verpflichtung, die Anhänge 4 und 5 des Tarifvertrags innerhalb von drei Monaten in ihr Arbeitsregister aufzunehmen. Die Änderung betrifft unmittelbar die Arbeitnehmer sowie die in diesen Anhängen festgelegten Arbeitsbedingungen. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf Unternehmen anderer Branchen oder auf Arbeitnehmer, die nicht mit diesem Unternehmen verbunden sind.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Incorporar anexos 4 y 5 del convenio colectivo en el registro laboral art. 90.2 3 meses desde la publicación

Zeitlinie

2026-03-18pubVeröffentlichung im BOE
2026-03-18vigorInkrafttreten (Resolución de 6 de marzo de 2026)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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