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BOE-A-2026-6089 ·14. März 2026 ·otro Geringe Auswirkung
Steuerrecht

Tankstelle „Tiro de Pichón“ zum Kulturdenkmal erklärt

Mit dem Erlass 166/2025 wird die Tankstelle „Tiro de Pichón“ in Mérida (Badajoz) als Kulturgut von besonderem Interesse (Bien de Interés Cultural) mit der Kategorie Denkmal ausgewiesen. Dies erfolgt im Rahmen der Zuständigkeit der Autonomen Gemeinschaft Extremadura für das Kulturerbe (Art. 5.1 und 6.1 des Gesetzes 2/1999). Die Anerkennung gewährt dem Objekt rechtlichen Schutz und bestätigt seinen historischen, künstlerischen sowie sozialen Wert.

In 2 Punkten

  1. Die Tankstelle wird zum Kulturgut von besonderem Interesse mit der Kategorie Denkmal erklärt (art. 6.1.a)
  2. Die Entscheidung basiert auf der ausschließlichen Zuständigkeit Extremaduras für das Kulturerbe (art. 9.1.47 del Estatuto de Autonomía)

Wie es Betroffene betrifft

Für die Autonome Gemeinschaft Extremadura bedeutet dies eine Festigung der Anerkennung ihres kulturellen Erbes. Eigentümer oder Verwalter des Objekts können von dem rechtlichen Schutz sowie möglichen administrativen Fördermitteln profitieren. Denkmalpfleger und Kulturberater können das Objekt in ihre Studien oder Empfehlungen aufnehmen. Es ergeben sich keine direkten Auswirkungen auf Unternehmen oder Privatpersonen in wirtschaftlicher Tätigkeit.

Zeitlinie

2026-03-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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