Die Verordnung TED/162/2026 ändert die zusätzliche Bestimmung 3 der Verordnung TED/1444/2025, indem sie eine Ausschlussfrist für die Beantragung von Windenergie-Förderungen festlegt. Diese Frist wurde auf den 31. Dezember 2026 festgesetzt, um den Zugang zu den Fördermitteln aus dem CE-Fonds zu ermöglichen. Die Änderung betrifft unmittelbar Windenergieprojekte, die eine staatliche oder europäische Finanzierung benötigen.
Gilt für dieses Profil
disposicion adicional 3 de la Orden TED/1444/2025
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
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disposicion adicional 3 de la Orden TED/1444/2025
Windenergieprojekte müssen ihre Förderanträge bis zum 31. Dezember 2026 einreichen, andernfalls erlischt der Anspruch auf die Förderung (Art. 3). Unternehmen und Einrichtungen, die Windkraftanlagen im Rahmen des Wiederaufbau-, Transformations- und Resilienzplans entwickeln, müssen zeitnah handeln. Die Frist lässt keine Verzögerungen oder Verlängerungen zu, was das Risiko unvollständiger Dokumentationen oder technischer Planungsfehler erhöht.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Presentar solicitudes de ayudas de energía eólica antes del 31 de diciembre de 2026 | disposicion adicional 3 de la Orden TED/1444/2025 | 31-12-2026 |
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