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BOE-A-2026-4669 ·28. Februar 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Aufhebung des Rechtsdekrets-Gesetzes 4/2026 zur Gewährleistung der gleichberechtigten Barrierefreiheit in Notlagen

Die Resolution vom 26. Februar 2026 ordnet die Veröffentlichung der Aufhebungsvereinbarung des Rechtsdekrets-Gesetzes 4/2026 vom 10. Februar an, welches Änderungen beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen in Notlagen vorsah (Art. 1). Die Änderung von Art. 20.1 sowie die Einfügung von Art. 20 ter im konsolidierten Text des Rechtsdekrets-Gesetzes 1/2007 werden hiermit aufgehoben (Art. 2).

In 2 Punkten

  1. Aufhebung des RD-Gesetz 4/2026 aufgrund der Barrierefreiheit in Notlagen (art. 1)
  2. Aufhebung der Änderung von Art. 20.1 und der Einfügung von Art. 20 ter (art. 2)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Actividades en sectores de servicios, transporte o comercio
  • En situaciones de emergencia

art. 1

Gilt für dieses Profil

  • Con actividad en servicios o transporte
  • En contextos de emergencia

art. 1

Gilt für dieses Profil

  • Con operaciones en servicios, transporte o comercio
  • En situaciones de emergencia

art. 1

Wie es Betroffene betrifft

Die zuständigen Behörden sind nicht mehr verpflichtet, die Änderungen des RD-Gesetz 4/2026 in Bezug auf die Barrierefreiheit in Notlagen anzuwenden. Für Verbraucher und Nutzer ergeben sich keine Änderungen ihrer Rechte, da der Zustand vor Inkrafttreten des RD-Gesetzes wiederhergestellt wird. Der Dienstleistungs- und Transportsektor unterliegt wieder dem im RDL 1/2007 festgelegten vorherigen Regime (Art. 2).

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-02-28pubVeröffentlichung im BOE
2026-03-03vigorInkrafttreten (disposiciones finales)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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