Der Kollektivvertrag für das Wartungspersonal der Swiftair, SA wurde durch Beschluss der Generaldirektion für Arbeit registriert und veröffentlicht. Der Vertrag gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2028 und ist verlängerbar. Seine Anwendung ergibt sich aus den Artikeln 90.2 und 3 des Arbeitsstatutgesetzes (Estatuto de los Trabajadores), in der Fassung des Königlichen Rechtsdekrets Legislativen 2/2015, und unterliegt der Regelung des Königlichen Dekrets 713/2010 vom 28. Mai.
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Gilt für dieses Profil
resolución
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Das Wartungspersonal von Swiftair unterliegt ab dem 1. Januar 2025 den Bedingungen des neuen Kollektivvertrags. Das Unternehmen muss die im Vertrag festgelegten Arbeitsbedingungen, einschließlich Löhne, Arbeitszeiten und Sozialleistungen, gewährleisten. Die Laufzeit beträgt 4 Jahre, ist verlängerbar und enthält im Text kein fest definiertes Enddatum für die Verlängerungen.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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