Durch den Königlichen Erlass 85/2026 wird das Curriculum des RD 1079/2012 aufgehoben und ein neues Berufszertifikat für die Installation und Wartung von Aufzügen eingeführt. Es legt das Curriculum sowie die Angebote für die Stufen A und B fest (Art. 2). Unternehmen, die mit Aufzugsanlagen betrieben werden, müssen ihre Berufsausbildung gemäß dem neuen Curriculum aktualisieren (Art. 3). Die Anpassungsfrist beträgt drei Monate ab Inkrafttreten (Art. 4).
Gilt für dieses Profil
art. 3
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 3
Für Unternehmen mit Aufzugsanlagen ist die Aktualisierung der Berufsausbildungscurricula innerhalb der nächsten drei Monate erforderlich. Verstöße können Bußgelder von bis zu 1.500 EUR pro Einzelfall nach sich ziehen (Art. 4.2). Ausbildungsorganisationen müssen ihre Programme überprüfen, um sie an das neue Zertifikat anzupassen. Es wirkt sich nicht direkt auf Arbeitnehmer oder Selbstständige aus, hat jedoch Auswirkungen auf deren Ausbildungsverträge.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar currículo de formación según el nuevo certificado profesional | art. 3 | 3 meses desde entrada en vigor |
| Verificar cumplimiento de las ofertas de grados A y B | art. 2 |
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