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BOE-A-2026-2708 ·5. Februar 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Kiabi Spanien: Anwendung des Kollektivvertrags KSCE ab dem 1. Januar 2026

Der Kollektivvertrag von Kiabi España KSCE, SA wurde durch Beschluss vom 26. Januar 2026 registriert und veröffentlicht. Er findet ab dem 1. Januar 2026 Anwendung und ist bis zum 31. Dezember 2026 gültig. Die Regelung erfolgt gemäß Art. 90.2 und 3 des Arbeitnehmerstatutgesetzes (Ley del Estatuto de los Trabajadores), in der Fassung des Königlichen Rechtsdekrets Legislativen 2/2015, und bezieht sich auf den am 10. April 2023 veröffentlichten Vertrag.

In 3 Punkten

  1. Anwendung ab dem 1. Januar 2026 (art. 90.2 y 3, RDL 2/2015)
  2. Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2026 (art. 90.2 y 3, RDL 2/2015)
  3. Am 10. April 2023 veröffentlichter Vertrag (en relación con el Convenio publicado por Resolución de 10 de abril de 2023)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Gilt für dieses Profil

  • Empresa Kiabi España KSCE, SA

en relación con el Convenio publicado por Resolución de 10 de abril de 2023

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Die Arbeitnehmer von Kiabi España KSCE, SA unterliegen ab dem 1. Januar 2026 den Bedingungen des neuen Kollektivvertrags. Die Unternehmen der Gruppe müssen die im Vertrag festgelegten Arbeitsbedingungen, insbesondere in Bezug auf Arbeitszeit, Vergütung und Arbeitsbedingungen, einhalten. Die Gültigkeitsdauer erstreckt sich bis zum 31. Dezember 2026 mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Andere Sektoren oder Unternehmen außerhalb von Kiabi sind nicht betroffen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-02-05pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-01vigorInkrafttreten (art. 90.2 y 3, RDL 2/2015)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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