Die Verordnung TDF/39/2026 ändert die Verordnung ETD/1498/2021 und legt eine Frist von 3 Monaten ab Inkrafttreten für die Beantragung von Digitalisierungshilfen fest. Diese Frist gilt für KMU, Kleinstunternehmen und Selbstständige. Die Antragstellung muss über das in der Verordnung ETD/1498/2021 festgelegte Verwaltungsverfahren erfolgen (Art. 4, 6 und 28).
Gilt für dieses Profil
art. 4, 6 y 28 de la Orden ETD/1498/2021
Gilt für dieses Profil
art. 4, 6 y 28 de la Orden ETD/1498/2021
KMU und Selbstständige müssen ihre Anträge auf Digitalisierungsförderung innerhalb von 3 Monaten einreichen, um den Anspruch auf die Subvention nicht zu verlieren. Unternehmen, die diese Frist versäumen, erhalten keinen Zugang zu den Fördermitteln des Programms Kit Digital. Die Frist gilt nicht für Unternehmen, die nicht im Bereich der Digitalisierung ihrer Betriebsabläufe tätig sind (Art. 4, 6 und 28).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Presentar solicitud de ayuda para digitalización dentro de 3 meses | art. 4, 6 y 28 de la Orden ETD/1498/2021 | 3 meses desde entrada en vigor |
Das Arbeitsrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.