Das Real Decreto-ley 24/2026 legt eine Sonderregelung zur Anpassung der Rückzahlungspflicht von Vorschusszahlungen fest, die nach der DANA-Katastrophe im Oktober/November 2024 gewährt wurden. Diese Maßnahme soll verhindern, dass die sofortige Rückzahlung der geleisteten Vorschüsse (gemäß Real Decreto 307/2005) die wirtschaftliche Notlage der Betroffenen verschärft. Ziel ist es, die Verwaltungspraxis mit der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Empfänger während der Prüf- und Verrechnungsphase in Einklang zu bringen.
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Für natürliche und juristische Personen, die außerordentliche DANA-Hilfsvorschüsse erhalten haben, bietet die Norm eine finanzielle Entlastung, indem sie eine sofortige Rückzahlung ausschließt, sofern die wirtschaftliche Vulnerabilität fortbesteht. Dies verringert das Risiko von Insolvenz oder einer Verschlimmerung der Notlage nach der Katastrophe. Die zuständigen Behörden müssen dieses Kriterium der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in die laufenden Prüf- und Rückzahlungsverfahren integrieren.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Acreditar la persistencia de la situación de vulnerabilidad económica en los procedimientos de liquidación |
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