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BOE-A-2026-19200 ·15. September 2026 ·Königliches Dekret Geringe Auswirkung
Verwaltungsrecht

Unternehmen: Pflicht zur schriftlichen Information über wesentliche Bestandteile des Arbeitsvertrags

Der Königliche Erlass 723/2026 setzt die Richtlinie (EU) 2019/1152 um, um die Transparenz und Vorhersehbarkeit von Arbeitsverhältnissen zu verbessern. Diese Norm ersetzt vollständig den Königlichen Erlass 1659/1998 und verpflichtet Unternehmen, detaillierte Informationen über die wesentlichen Vertragsbestandteile sowie die Bedingungen der Arbeitsleistung schriftlich bereitzustellen (Art. 3.1). Die Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn die Informationen im formalisierten Vertrag enthalten sind oder ergänzend in schriftlicher Form bereitgestellt werden (Art. 3.1).

In 2 Punkten

  1. Die Informationen müssen die Identität der Parteien, das Beginndatum, die voraussichtliche Dauer und die Anschriften der Arbeitsstätten enthalten (Art. 3.2). (art. 3.2)
  2. Die Verpflichtung ist erfüllt, wenn die Informationen im schriftlichen Vertrag enthalten sind oder ergänzend in schriftlicher Form bereitgestellt werden (Art. 3.1). (art. 3.1)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas que mantengan relaciones laborales con trabajadores

art. 3.1

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos con trabajadores a su cargo

art. 3.1

Gilt für dieses Profil

  • Como parte empleadora o trabajadora en una relación laboral

art. 3.1

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con relaciones laborales

art. 3.1

Wie es Betroffene betrifft

Erhöhte Transparenzpflichten für Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und Ersatz der bisherigen Regelungen durch neue EU-konforme Standards.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Revisar y actualizar los contratos de trabajo para incluir todos los elementos esenciales exigidos art. 3.1 y 3.2
Facilitar por escrito la información complementaria si el contrato no contiene todos los extremos legales art. 3.1

Zeitlinie

2026-09-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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