Der Oberste Gerichtshof hat der Beschwerde der CNMC gegen das Königliche Dekret 1010/2023 teilweise stattgegeben und eine Bestimmung für nichtig erklärt, nach der die Erlaubnis von Berufsbildungszentren mit dem Ende ihrer Ausbildungstätigkeit erlosch (Zweiter Tenor). Dieses Urteil hebt die Formulierung des Artikels 48 ter der Verordnung über private Fahrschulen auf, die die Gültigkeit der Erlaubnis an das Ende der Ausbildung in dem jeweiligen Zentrum knüpfte (Zweiter Tenor).
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Für Fahrschulen, die als Berufsbildungszentren tätig sind, entfällt das Risiko eines automatischen Verlusts ihrer administrativen Erlaubnis nach Abschluss ihrer Ausbildungszyklen (Zweiter Tenor). Damit gelingt es der CNMC, eine mögliche Wettbewerbsbeschränkung oder eine Markteintritts- bzw. Verbleibshürde aufgrund der Dauer der Berufsausbildung zu verhindern (Erster Tenor).
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