Zum Inhalt springen
BOE-A-2026-18874 ·9. September 2026 ·orden Hohe Auswirkung
Förderrecht

Straßentransport: Frist für förderfähige Kosten bei Hilfen zur Krise im Nahen Osten verlängert

Diese Verordnung verlängert die Gültigkeit der Verordnung HAC/674/2026, um dem Straßentransportsektor (Güter- und Personenverkehr) Hilfen aus dem Integrierten Reaktionsplan auf die Krise im Nahen Osten zu ermöglichen. Die Maßnahme verlängert den Zeitraum der förderfähigen Kosten, der ursprünglich bis zum 30. Juni 2026 reichte, um auch Kosten einzuschließen, die bis zum 30. September 2026 anfallen, gemäß den Bestimmungen des Rechtsdekrets-Gesetzes 18/2026 (Art. 1).

In 2 Punkten

  1. Verlängerung des Zeitraums der förderfähigen Kosten bis zum 30. September 2026, Art. 1 (art. Primero)
  2. Inkrafttreten am Tag nach der Veröffentlichung im BOE, Art. 2 (art. Segundo)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas de transporte terrestre por carretera de mercancías o viajeros

art. Primero

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos que operen en el sector del transporte terrestre por carretera

art. Primero

Gilt für dieses Profil

  • Empresas de transporte terrestre por carretera de mercancías o viajeros

art. Primero

Wie es Betroffene betrifft

Für Güter- und Personenverkehrsunternehmen bedeutet die Regelung eine Ausweitung des wirtschaftlichen Schutzzeitraums, da dadurch Kraftstoffkostenerhöhungen gefördert werden können, die zwischen dem 30. Juni und dem 30. September 2026 anfallen (Art. 1). Die Transportunternehmen müssen nachweisen, dass sie die Bedingungen der Verordnung HAC/674/2026 erfüllen, um Zugang zu diesen mit dem Binnenmarkt vereinbaren staatlichen Beihilfen zu erhalten (Art. 1).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Acreditar el cumplimiento de las condiciones de la Orden HAC/674/2026 para la percepción de ayudas art. Primero

Häufige Fragen

Bis zu welchem Datum kann ich Kosten für die Transportbeihilfen geltend machen?
Es können förderfähige Kosten berücksichtigt werden, die bis zum 30. September 2026 anfallen (Art. 1).
Welche Transportsektoren sind von dieser Verlängerung betroffen?
Betroffen sind die Sektoren des Straßentransportwesens, sowohl für Güter- als auch für Personenverkehr (Art. 1).

Zeitlinie

2026-09-09pubVeröffentlichung im BOE
2026-09-10vigorInkrafttreten (Segundo. Eficacia. La presente orden surtirá efectos el día siguiente al de su publicación en el «Boletín Oficial del Estado».)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Förderrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Förderrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt