Diese Verordnung verlängert die Gültigkeit der Verordnung HAC/674/2026, um dem Straßentransportsektor (Güter- und Personenverkehr) Hilfen aus dem Integrierten Reaktionsplan auf die Krise im Nahen Osten zu ermöglichen. Die Maßnahme verlängert den Zeitraum der förderfähigen Kosten, der ursprünglich bis zum 30. Juni 2026 reichte, um auch Kosten einzuschließen, die bis zum 30. September 2026 anfallen, gemäß den Bestimmungen des Rechtsdekrets-Gesetzes 18/2026 (Art. 1).
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art. Primero
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Für Güter- und Personenverkehrsunternehmen bedeutet die Regelung eine Ausweitung des wirtschaftlichen Schutzzeitraums, da dadurch Kraftstoffkostenerhöhungen gefördert werden können, die zwischen dem 30. Juni und dem 30. September 2026 anfallen (Art. 1). Die Transportunternehmen müssen nachweisen, dass sie die Bedingungen der Verordnung HAC/674/2026 erfüllen, um Zugang zu diesen mit dem Binnenmarkt vereinbaren staatlichen Beihilfen zu erhalten (Art. 1).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Acreditar el cumplimiento de las condiciones de la Orden HAC/674/2026 para la percepción de ayudas | art. Primero |
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