Das Protokoll der Paritätischen Kommission des VIII. Bundeskollektivvertrags für Immobilienverwaltungs- und -vermittlungsunternehmen wurde registriert und veröffentlicht. Die Vereinbarung legt die endgültigen Gehaltstabellen für 2026 fest, wobei eine Erhöhung von 3 % gegenüber den Tabellen von 2025 angewendet wird (Zweite Vereinbarung), da die Veränderung des Verbraucherpreisindex (IPC) unter der im Tarifvertrag festgelegten Überprüfungsschwelle lag (Erste Vereinbarung).
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Für Unternehmen des Immobiliensektors formalisiert diese Vereinbarung die Lohnkosten für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 und verpflichtet sie zur Anwendung der vereinbarten Erhöhungen. Die Arbeitnehmer des Sektors sehen eine Konsolidierung einer Gehaltserhöhung von 3 % in ihren Gehaltstabellen für das Geschäftsjahr 2026 im Vergleich zu 2025 (Zweite Vereinbarung).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Aplicar las tablas salariales definitivas de 2026 según el incremento del 3% pactado | Acuerdo Segundo |
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