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BOE-A-2026-17058 ·5. August 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Immobilienverwaltungs- und -vermittlungsunternehmen: Anwendung der endgültigen Gehaltstabellen für 2025 und 2026

Das Protokoll der Paritätischen Kommission des VIII. Bundeskollektivvertrags für Immobilienverwaltungs- und -vermittlungsunternehmen wurde registriert und veröffentlicht. Die Vereinbarung legt die endgültigen Gehaltstabellen für 2026 fest, wobei eine Erhöhung von 3 % gegenüber den Tabellen von 2025 angewendet wird (Zweite Vereinbarung), da die Veränderung des Verbraucherpreisindex (IPC) unter der im Tarifvertrag festgelegten Überprüfungsschwelle lag (Erste Vereinbarung).

In 2 Punkten

  1. Gehaltserhöhung von 3 % für die endgültigen Tabellen des Geschäftsjahres 2026 (Zweite Vereinbarung). (Acuerdo Segundo)
  2. Die IPC-Veränderung von 2025 betrug 2,8 % und lag damit unter der im Tarifvertrag vorgesehenen Gehaltserhöhung von 3 % (Erste Vereinbarung). (Acuerdo Primero)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas de gestión y mediación inmobiliaria comprendidas en el VIII Convenio colectivo estatal

Título de la Resolución

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos que operen en el sector de gestión y mediación inmobiliaria bajo el ámbito del convenio

Título de la Resolución

Gilt für dieses Profil

  • Empresas de gestión y mediación inmobiliaria comprendidas en el VIII Convenio colectivo estatal

Título de la Resolución

Wie es Betroffene betrifft

Für Unternehmen des Immobiliensektors formalisiert diese Vereinbarung die Lohnkosten für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 und verpflichtet sie zur Anwendung der vereinbarten Erhöhungen. Die Arbeitnehmer des Sektors sehen eine Konsolidierung einer Gehaltserhöhung von 3 % in ihren Gehaltstabellen für das Geschäftsjahr 2026 im Vergleich zu 2025 (Zweite Vereinbarung).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar las tablas salariales definitivas de 2026 según el incremento del 3% pactado Acuerdo Segundo

Zeitlinie

2026-08-05pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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