Zum Inhalt springen
BOE-A-2026-16901 ·3. August 2026 ·Resolución not-relevant
Steuerrecht

AEAT veröffentlicht die Aufhebung der Steuernummern (NIF) der im Anhang aufgeführten Gesellschaften

Die staatliche Steuerverwaltung (AEAT) hat die Aufhebung der Steuernummern (NIF) verschiedener Rechtsträger gemäß der sechsten Zusatzbestimmung des Allgemeinen Steuergesetzes (Art. 4) veröffentlicht. Diese Maßnahme betrifft die im Anhang der Resolution detailliert aufgeführten Gesellschaften nach den von der Verwaltung beschlossenen Aufhebungsverfahren.

In 2 Punkten

  1. Aufhebung der NIF der im Anhang der Resolution aufgeführten Rechtsträger (anexo)
  2. Verfahren basierend auf der sechsten Zusatzbestimmung des Gesetzes 58/2003 (LGT) (disposición adicional sexta de la Ley 58/2003)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Sociedades cuya NIF figure en el anexo de la resolución

anexo

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

anexo

Gilt für dieses Profil

  • Sociedades cuya NIF figure en el anexo de la resolución

anexo

Wie es Betroffene betrifft

Die Maßnahme führt zum Verlust der steuerlichen Identifikationsfähigkeit der betroffenen Gesellschaften, was deren rechtliche und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit einschränkt.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Verificar la vigencia del NIF si se mantiene relación comercial con las entidades listadas

Zeitlinie

2026-08-03pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt