Die Resolution ISP/1933/2026 ändert die für das Jahr 2026 in Katalonien festgelegten Fahrbeschränkungen für Fahrzeuge mit Gefahrgutladungen. Die Norm aktualisiert die zeitlichen Beschränkungen an verschiedenen Punkten des Straßennetzes (Anhang A) und definiert die verbindlichen Routen für Unternehmen neu, die über die Zufahrten Els Prats und die Straße N-340 erreichbar sind (Anhang D).
Gilt für dieses Profil
art. 1 y 2
Gilt für dieses Profil
art. 1 y 2
Unternehmen, die Gefahrgut transportieren, müssen ihre Routenpläne und Abfahrtszeiten anpassen, um die neuen zeitlichen und richtungsbezogenen Beschränkungen in bestimmten Abschnitten einzuhalten (Art. 1). Transportunternehmen, die im Bereich Els Prats und N-340 (Vila-seca bis Bonavista) tätig sind, müssen spezifische verbindliche Routen nutzen, um die Raffinerie, den Hafen oder die C-31B zu erreichen, wobei die provisorischen Routen aufgrund von Bauarbeiten auf der TV-3146 zu berücksichtigen sind (Art. 2).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Revisar itinerarios obligatorios para mercancías peligrosas en la zona de Els Prats y N-340 | art. 2 | |
| Ajustar horarios de circulación según las nuevas restricciones de la tabla del Anexo A | art. 1 |
Das Verwaltungsrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.