Die staatliche Steuerbehörde (AEAT) schreibt die erforderlichen Eignungsprüfungen zur Anerkennung der Befähigung zur Ausübung der Tätigkeit als Zollvertreter aus (Art. 4.2.a RD 335/2010). Bei Studien mit einer Dauer von mehr als 80 Unterrichtsstunden, die den vorgesehenen Lehrplan oder das Dokument der Europäischen Kommission abdecken, kann eine Befreiung von der theoretischen Prüfung beantragt werden (Art. 4.2.a.4 RD 335/2010).
Gilt für dieses Profil
art. 4.2.a del RD 335/2010
Gilt für dieses Profil
art. 4.2.a del RD 335/2010
Für an der Zollabwicklung interessierte Fachkräfte ermöglicht diese Ausschreibung den Zugang zur notwendigen Zulassung für die Abgabe von Zollanmeldungen. Personen, die über Abschlüsse oder Studien mit mehr als 80 Unterrichtsstunden mit spezifischen Inhalten in den Bereichen Steuer-, Zoll- und internationaler Transportrecht verfügen, können eine teilweise Befreiung von der Prüfung in Anspruch nehmen, die sich lediglich auf den theoretischen Teil beschränkt (Art. 4.2.a.4 RD 335/2010).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Presentar solicitud de participación en las pruebas de aptitud | art. 4.2.a del RD 335/2010 | |
| Solicitar exención de la prueba teórica acreditando estudios de >80 horas lectivas | art. 4.2.a.4 del RD 335/2010 |
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