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BOE-A-2026-16621 ·30. Juli 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Berufstätige und Unternehmen: Ausschreibung der Eignungsprüfungen zur Erlangung der Qualifikation als Zollvertreter

Die staatliche Steuerbehörde (AEAT) schreibt die erforderlichen Eignungsprüfungen zur Anerkennung der Befähigung zur Ausübung der Tätigkeit als Zollvertreter aus (Art. 4.2.a RD 335/2010). Bei Studien mit einer Dauer von mehr als 80 Unterrichtsstunden, die den vorgesehenen Lehrplan oder das Dokument der Europäischen Kommission abdecken, kann eine Befreiung von der theoretischen Prüfung beantragt werden (Art. 4.2.a.4 RD 335/2010).

In 2 Punkten

  1. Befreiung von der theoretischen Prüfung bei Studien mit einer Dauer von mehr als 80 Unterrichtsstunden (art. 4.2.a.4 del RD 335/2010)
  2. Themen: Steuer- und Zollrecht, Verbrauchssteuern, Schmuggel, Sonderregime für die Kanaren/Ceuta/Melilla und internationaler Transport (art. 4.2.a del RD 335/2010)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas que requieran personal capacitado para actuar como representantes aduaneros

art. 4.2.a del RD 335/2010

Gilt für dieses Profil

  • Interés en obtener la capacitación como representante aduanero

art. 4.2.a del RD 335/2010

Wie es Betroffene betrifft

Für an der Zollabwicklung interessierte Fachkräfte ermöglicht diese Ausschreibung den Zugang zur notwendigen Zulassung für die Abgabe von Zollanmeldungen. Personen, die über Abschlüsse oder Studien mit mehr als 80 Unterrichtsstunden mit spezifischen Inhalten in den Bereichen Steuer-, Zoll- und internationaler Transportrecht verfügen, können eine teilweise Befreiung von der Prüfung in Anspruch nehmen, die sich lediglich auf den theoretischen Teil beschränkt (Art. 4.2.a.4 RD 335/2010).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar solicitud de participación en las pruebas de aptitud art. 4.2.a del RD 335/2010
Solicitar exención de la prueba teórica acreditando estudios de >80 horas lectivas art. 4.2.a.4 del RD 335/2010

Zeitlinie

2026-07-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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