Das Königliche Erlass 638/2026 legt einen Aktionsplan fest, der durch die direkte Gewährung von Beihilfen die Erneuerung der Ausstattung in Gastronomiebetrieben ermöglicht. Ziel ist es, die Auswirkungen hoher Energiekosten abzumildern und die grüne Transformation zu fördern, insbesondere bei Küchengeräten, Klimatisierung, Beleuchtung, Warmwasserbereitung und Kühlung. Die Regelung reagiert auf die Notwendigkeit, die operative Effizienz eines Sektors zu verbessern, der überwiegend aus Kleinstunternehmen und Selbstständigen besteht.
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Für Kleinstunternehmen und Selbstständige (die mehr als 96 % des Sektors ausmachen) stellen diese Beihilfen eine entscheidende Chance dar, die Infrastruktur zu modernisieren, ohne die Liquidität angesichts instabiler Energiekosten zu gefährden. Gastronomiebetriebe können ihren Verbrauch in den kostenintensivsten Bereichen senken: Küche, Klimatisierung und Kühlung. Der Sektor profitiert von einer Kapitalzufuhr für Energieeffizienz, um eine Verschuldung durch laufende Betriebskosten zu vermeiden.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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