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BOE-A-2026-15194 ·11. Juli 2026 ·acuerdo Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beschluss der Ersten Sektion der Kommission für geistiges Eigentum vom 2. Juli 2026 zur Veröffentlichung der Resolution

Die Resolution legt eine neue vierteljährliche Gebühr für öffentlich-rechtliche Fernsehsender fest, die auf dem PUD (Preis pro Nutzung der Rechte) und dem PSP (Preis pro erbrachter Dienstleistung) basiert. Diese gilt ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung (Art. 24.2 R.D. 1023/2015). Die Berechnung findet Anwendung auf Online-Übertragungen mit einer Verfügbarkeit, die auf drei Monate ab der ursprünglichen Ausstrahlung begrenzt ist (Art. 830).

In 3 Punkten

  1. Vierteljährliche PUD+PSP-Gebühr für öffentlich-rechtliche Fernsehsender (art. 830)
  2. Anwendung ab dem Tag nach der Veröffentlichung (art. 24.2 R.D. 1023/2015)
  3. Online-Verfügbarkeit auf drei Monate ab Ausstrahlung begrenzt (art. 830)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Gilt für dieses Profil

  • Operadores de televisión en abierto
  • Actividad principal en emisión lineal en abierto

art. 830

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Die Betreiber von öffentlich-rechtlichem Fernsehen müssen die neue vierteljährliche PUD+PSP-Gebühr ab dem Tag nach der Veröffentlichung anwenden (Art. 24.2 R.D. 1023/2015). Online-Übertragungen müssen die Beschränkung der Verfügbarkeit auf drei Monate einhalten (Art. 830). Verwertungsgesellschaften müssen ihre Lizenzverträge an die neue Gebühr anpassen. Eine Anpassungsfrist für die Betreiber ist nicht spezifiziert.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar tarifa trimestral PUD+PSP a partir del día siguiente de la publicación art. 24.2 R.D. 1023/2015 1 día después de la publicación
Asegurar que las emisiones en línea tengan disponibilidad limitada a tres meses desde la emisión original art. 830

Zeitlinie

2026-07-11pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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