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Der Königliche Erlass 39/2026 legt die Anpassung der staatlichen Renten sowie der Renten für Beamte (Clases Pasivas) für das Jahr 2026 in Übereinstimmung mit dem Königlichen Dekret-Gesetz 16/2025 fest. Das Königliche Dekret-Gesetz 16/2025 wird in seinem auf diesen Bereich anwendbaren Teil aufgehoben. Die Anpassung gilt ab dem 1. Januar 2026 (Art. 1).
Gilt für dieses Profil
art. 1
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art. 1
Bezieher von staatlichen Renten und Beamtenrenten erhalten ab dem 1. Januar 2026 eine Erhöhung ihrer Leistungen. Die zuständigen öffentlichen Verwaltungen müssen ihre Register aktualisieren und die Änderungen den Leistungsempfängern mitteilen. Konkrete Beträge oder Prozentsätze werden nicht genannt, es wird lediglich die Anpassung angeführt (Art. 1).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Verificar el ajuste de cuantías de pensiones públicas y de Clases Pasivas desde 1 de enero de 2026 | art. 1 |
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